Informationen zur Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes

 

Die Steinbrecher Gruppe hat mit dem Code of Conduct verbindliche und allgemeingültige Wertvorstellungen definiert, welche für die nachhaltige und verantwortungsvolle geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens maßgeblich sind. Nur dadurch, dass sämtliche Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner der Steinbrecher Gruppe diese Regeln einhalten, können wir sicherstellen, dass faires, integres und rechtstreues Verhalten die Grundlage unserer geschäftlichen Tätigkeit bilden. Die Einhaltung dieser Werte, Regeln und Gesetze kann nur gewährleistet sein, wenn es die Möglichkeit gibt Verstöße zu melden.

Entsprechend stellen wir Ihnen mit unserer Meldestelle ein internes Hinweisgeber- Meldesystem zur Verfügung, um das Vertrauen in die Steinbrecher Gruppe zu garantieren und unserer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen:

 

Elektronische Meldestelle: https://steinbrecher-gmbh.trusty.report/

Telefon: 04462 – 955 123

 

Wir möchten alle Personen (Mitarbeiter, Geschäftspartner, Lieferanten, etc.) ermutigen, den zur Verfügung gestellten Kanal zur Meldung von festgestellten Verstößen zu nutzen. Über diesen geschützten „Kanal“ können Sie Gesetzesverstöße oder andere Missstände innerhalb des Unternehmens anonym melden (persönliche Angaben sind freiwillig). Durch Ihre Meldung können wir schnell handeln und Missstände abstellen. Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebenden ernst und versichern, dass Sie keine Nachteile aufgrund oder nach einer berechtigten Meldung befürchten müssen. Sollten Sie jedoch vorsätzlich eine falsche und wahrheitswidrige Meldung abgeben, kann es unter Umständen zu einer Strafbarkeit und/oder zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen kommen. Personenbezogenen Daten von Ihnen und der von der Meldung betroffenen Person(en) werden streng vertraulich behandelt und nach den Vorgaben der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verarbeitet. Ebenfalls sind wir nach § 8 Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Person(en) weitgehend zu schützen. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt werden und nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (bei grober Fahrlässigkeit, vorsätzlichen Falschangaben oder auf Verlangen einer Strafverfolgungsbehörde) weitergegeben werden dürfen. Die Meldungen werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben dokumentiert. Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zum Datenschutz unter dem Link https://steinbrecher-gmbh.de/de/datenschutz.html